Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 996 CIC; vgl. EI 1999, Nr. 17, S. 25) fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:
1. Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein
2. Er darf nicht exkommuniziert sein
3. Er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden, d.h. keine Schwere Sünde haben
4. Er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen
5. Er muss die auferlegten Werke gemäss den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.